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Trainingslehrgänge

Trainingslehrgänge

Sportorganisationen, wie Landesfachverbände, Kreisfachverbände und Vereine, die einen Trainingslehrgang an den Sportschulen Güstrow sowie Yachthafen Warnemünde mit Sportlern des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchführen, können eine Zuwendung erhalten. Dabei kann der LSB M-V bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 5.000 € pro Trainingslehrgang gewähren.

Anträge sollen bis zum 30. November des Vorjahres vor Beginn des Lehrganges beim LSB M-V eingereicht werden.
Mit dem Antrag ist ein Ablaufprogramm vorzulegen.

Kontakt
Dirk Brokatzki
Projektleiter Mobile Beratung im Sport (MoBiS)
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin