Sportorganisationen, wie Landesfachverbände, Kreisfachverbände und Vereine, die einen Trainingslehrgang an den Sportschulen Güstrow sowie Yachthafen Warnemünde mit Sportlern des Landes Mecklenburg-Vorpommern durchführen, können eine Zuwendung erhalten. Dabei kann der LSB M-V bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch bis zu 5.000 € pro Trainingslehrgang gewähren.
Anträge sollen bis zum 30. November des Vorjahres vor Beginn des Lehrganges beim LSB M-V eingereicht werden.
Mit dem Antrag ist ein Ablaufprogramm vorzulegen.