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Landessportbünde stellen sich gegen interpersonale Gewalt im Sport

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Der organisierte Sport zeigt sich geschlossen im Kampf gegen jegliche Form von Gewalt in seinen Vereinen und Verbänden.

Das Thema Safe Sport steht seit Jahren im Blickpunkt von Sportorganisationen, Öffentlichkeit und Politik. In einem wichtigen Schritt haben die 16 Landessportbünde im Rahmen der Konferenz der Landessportbünde vom 11. / 12. Oktober 2024 in Schwerin einstimmig beschlossen, ihren nächsten Mitgliederversammlungen vorzuschlagen, sich an den neu entwickelten Safe Sport Code (SSC) zu binden.

Eine Herausforderung im Umgang mit interpersonaler Gewalt im Sport in allen ihren Erscheinungsformen (körperlich, seelisch, sexualisiert sowie durch Vernachlässigung) liegt darin, dass es vielfach um Gewalthandlungen geht, die unterhalb der Schwelle vom Strafrecht erfasster Tatbestände liegen. Auch diese Form von Gewalt ist im Sport inakzeptabel, da sie einerseits seinen Werten widerspricht und zweitens Wegbereiter zu Formen stärkerer Gewalt bis hin zu strafrechtlich relevanter Gewalt sein kann. Der Safe Sport Code, der von Univ.-Prof. Dr. Martin Nolte und Dr. Caroline Bechtel vom Institut für Sportrecht der Deutschen Sporthochschule Köln entwickelt wurde, gibt Sportverbänden und -vereinen die Möglichkeit, Gewalthandlungen rechtssicher zu sanktionieren, auch wenn diese unterhalb der strafrechtlichen Schwelle liegen. Der Safe Sport Code definiert verbindliche Verhaltensstandards und Vorschriften zu Untersuchungs-, Disziplinar- und Rechtsbehelfsverfahren.

„Als Landessportbünde wollen wir nicht nur in der reinen Gewaltprävention verharren, sondern in Fällen interpersonaler Gewalt auch rechtssicher dagegen vorgehen und Fehlverhalten sanktionieren können”, erklärt Dr. Christoph Niessen (Vorstandsvorsitzender des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen sowie Mitglied der Sprecher*innengruppe der Konferenz der Landessportbünde). „Dafür sind wir auf unsere eigenen Regelwerke angewiesen. Mit dem vorliegenden Safe Sport Code steht jetzt ein Musterregelwerk zur Verfügung, das rechtssichere Entscheidungen zum Schutz Betroffener und zur Sanktionierung von Täter*innen ermöglicht. Die Umsetzung wäre ein Meilenstein für den organisierten Sport im Kampf gegen interpersonale Gewalt.“

Damit der Code in den Landessportbünden in Kraft treten kann, muss er auf den jeweiligen Mitgliederversammlungen verabschiedet und in den Satzungen verankert werden. Die Landessportbünde haben sich dazu verpflichtet, dies innerhalb der kommenden Jahre zu vollziehen.

Zudem appellieren die Landessportbünde an alle Mitgliedsorganisationen des DOSB, den Safe Sport Code ebenfalls in ihren Satzungen zu verankern und sich dem Regelwerk zu verpflichten. Katharina von Kodolitsch (Präsidentin des Hamburger Sportbunds sowie stellvertretende Sprecherin der Konferenz der Landessportbünde): „Sport macht Spaß und verbindet. Damit das so bleibt, braucht es Regeln und gegenseitigen Respekt. Der Safe Sport Code trägt dazu bei. Wir rufen deshalb alle Sportvereine und -verbände auf, sich zu beteiligen und den Safe Sport Code nach und nach in ihre Regelwerke zu übernehmen.” 

Eine entsprechende Selbstverpflichtung der weiteren DOSB-Mitgliedsorganisationen zur Bindung an den Safe Sport Code ist für die DOSB-Mitgliederversammlung am 7. Dezember 2024 in Saarbrücken vorgesehen. 

DOSB

Weiterführende Dokumente:
Der Safe Sport Code für den organisierten Sport inkl. Muster-Verhaltensregeln
Pressemitteilung des DOSB zum Safe Sport Code

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