Aufgrund steigender Inzidenzwerte kommen die in der Corona-Landesverordnung M-V vorgesehenen Testerfordernisse in den Städten Rostock und Schwerin ab dem 23. August 2021 zunächst wieder zum Tragen.
Für den Vereinssport in Rostock und Schwerin bedeutet das: In geschlossenen Räumen müssen erwachsene Sporttreibende, Zuschauer und Anleitungspersonen (letztere zweimal wöchentlich) einen negativen Corona-Test vorlegen (vgl. Anlage 21 Nr. 6. d) und § 8 Absatz 9 Corona-LVO M-V). Sollte nach der „risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales“ in einem Landkreis die Stufe 2 (orange) an drei aufeinanderfolgenden Tagen erreicht werden, muss ab dem übernächsten Tag auch dort wieder getestet werden. Für Geimpfte und Genesene gelten diese Testpflichten weiterhin nicht.
Schülerinnen und Schüler bleiben – auch in den Ferien und unabhängig von den jeweiligen Inzidenzwerten – von der Testpflicht im Vereinssport befreit.
Aus den aktuellen Corona-Änderungsverordnungen vom 11. und 17. August 2021 ergeben sich aber auch Erleichterungen gegenüber der bisherigen Rechtslage:
- Bei Sportveranstaltungen im Freien gilt die Maskenpflicht für Zuschauer grundsätzlich erst ab Stufe 3 (rot) – auch in Rostock und Schwerin also derzeit nicht.
- Die bisherige Obergrenze für Trainingsgruppen (30 in Innenräumen und 50 im Außenbereich) wurde komplett gestrichen.
Zum Nachlesen:
Zwölfte Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 11. August 2021 (PDF)
Dreizehnte Änderung der Corona-Landesverordnung vom 17. August 2021 (PDF)
Lesefassung der aktuellen Corona-Landesverordnung
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Ihr LSB M-V e.V.