Das Landeskabinett hat weitere Lockerungen beschlossen, die auch den Sport in Mecklenburg-Vorpommern betreffen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der 12. Änderung der Corona-Landesverordnung M-V vom 01.03.2022, die am 04.03.2022 in Kraft getreten ist.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport:
- Im Trainingsbetrieb und bei Wettkämpfen gibt es keine festen Gruppengrößen keine Grenzen bei der Personenzahl mehr. Dies gilt für alle Altersgruppen.
- Der Spiel- und Wettkampfbetrieb ist auch in der Stufe 4 (Rot) wieder mit Zuschauern möglich. Bis zu 200 Personen im Innenbereich und 600 Personen im Außenbereich sind ohne Genehmigung zulässig, mit Genehmigung darüber hinaus entsprechend den Regelungen für Großveranstaltungen (vgl. § 6 Abs. 9, Anlage 44 Corona-LVO M-V).
- In der Stufe 4 gilt im Innenbereich weiter das 2-G-Plus-Erfordernis (vgl. § 1f Abs. 3 Nr. 3 Corona-LVO M-V), im Außenbereich das 2-G-Erfordernis (vgl. § 1e Abs. 3 Corona-LVO M-V).
- In den Stufen 1 – 3 der Corona-Ampel gilt die 3-G-Regel.
- Für Begleitpersonen (z. B. Übungsleiter, Trainer) gilt wie bisher in allen Stufen die 3-G-Regel.
- Testpflichten im Sport gibt es für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren aktuell nur in der Stufe 4 im Innenbereich. Außerhalb der Ferien wird als Nachweis ein aktueller Schülerausweis akzeptiert.
Bereits seit dem 24.02.2022 sind Anwesenheitslisten auch im Sportbetrieb nicht mehr erforderlich. Es wird aber empfohlen, den anwesenden Personen eine QR-Code-Registrierung für die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts anzubieten (vgl. Anlage 21 Nr. 4 Corona-LVO M-V).
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Ihr LSB M-V e.V.