Mit Wirkung vom 14.04.2022 entfällt das sogenannte „3G-Erfordernis“ in Mecklenburg-Vorpommern auch im Sport.
Bei der Sportausübung muss also kein negativer Corona-Test vorgelegt werden, weder im Innenbereich noch im Außenbereich. Auch ein Nachweis als vollständig geimpft oder genesen muss nicht mehr erbracht werden.
Das 3G-Erfordernis entfällt auch bei Veranstaltungen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt aber weiterhin bei Veranstaltungen im Innenbereich (vgl. § 11 Absatz 3 Corona-LVO M-V).
Die jetzigen Regelungen der Corona-Landesverordnung bleiben voraussichtlich bis zum 28.04.2022 in Kraft.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.
Ihr LSB M-V e.V.