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Corona

Corona: 3G-Erfordernis entfällt auch im Sport

Corona-Virus

Mit Wirkung vom 14.04.2022 entfällt das sogenannte „3G-Erfordernis“ in Mecklenburg-Vorpommern auch im Sport.

Bei der Sportausübung muss also kein negativer Corona-Test vorgelegt werden, weder im Innenbereich noch im Außenbereich. Auch ein Nachweis als vollständig geimpft oder genesen muss nicht mehr erbracht werden.

Das 3G-Erfordernis entfällt auch bei Veranstaltungen. Die sogenannte Maskenpflicht gilt aber weiterhin bei Veranstaltungen im Innenbereich (vgl. § 11 Absatz 3 Corona-LVO M-V).

Die jetzigen Regelungen der Corona-Landesverordnung bleiben voraussichtlich bis zum 28.04.2022 in Kraft.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten.

Ihr LSB M-V e.V.