Ab dem 20. März 2022 sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung wesentliche Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben werden. Wie das Ministerium für Sport, Gesundheit und Soziales M-V berichtet, sind angesichts der angespannten Pandemiesituation aber weiterhin bestimmte Schutzmaßnahmen vorgesehen.
So soll im Sport generell die 3-G-Regel gelten. Die bisherigen strengeren Maßnahmen in der Stufe 4 (Rot) der Corona-Ampel (2-G-Plus-Erfordernis im Innenbereich, 2-G-Erfordernis im Außenbereich) entfallen ab dem 20. März.
Über Einzelheiten und mögliche weitere Auswirkungen auf den Vereinssport werden wir nach Veröffentlichung der neuen Corona-Landesverordnung berichten.
LSB M-V