Auf der Mitgliederversammlung des DOSB am 04.12.2010 in München wurde die Erklärung „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport – Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln!“ verabschiedet (Münchner Erklärung). In dieser sind Selbstverpflichtungen des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt festgehalten.
Der LSB M-V verfügt seit 2021 über ein eigenes Konzept zur „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ und seit 2024 ein Konzept zur „Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt“, welches den Schutz von allen Mitgliedern – nicht nur von Kindern und Jugendlichen – und unabhängig von Breiten- oder Leistungssport, umfasst.
Beide Konzepte erhöhen den Schutz aller Mitglieder des LSB M-V bei eigenen Maßnahmen, dienen der Aufklärung, Information und Sensibilisierung und fördern eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens - intern wie extern.
Auf der Mitgliederversammlung des DOSB im Dezember 2024 wurde der Safe Sport Code gegen interpersonale Gewalt im Sport verabschiedet - ein Musterregelwerk mit klaren Richtlinien für die Untersuchung von Fällen physischer, psychischer, sexualisierter Gewalt sowie Vernachlässigung. Der LSB M-V wird bis 2028 den Code in seine Satzung implementieren, Mitgliedsorganisationen können die Vorlage ebenfalls verwenden und bis 2032 den Code in ihrer Satzung verankern.
Hier finden Sie die Dokumente des Präventionskonzepts des LSB M-V e.V.