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Krankenversicherung

Krankenversicherung für Asylbewerber und Flüchtlinge

Menschen mit befristeten und unbefristeten Aufenthaltstiteln, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung sind grundsätzlich krankenversichert oder haben Anspruch auf Gesundheitsversorgung – auch wenn sie nicht arbeiten oder nur wenig verdienen. Das ist auch für Vereine wichtig: Im Notfall, etwa wenn nach einem Sportunfall ein Krankenwagen gerufen werden muss, ist die Kostenübernahme in jedem Fall gewährleistet. Ärzte und Krankenhäuser sind zur Hilfe verpflichtet. Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, existieren jedoch in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts Leistungseinschränkungen, insbesondere für Rehabilitationsmaßnahmen, wie z. B. Physiotherapie. Auch wird die Gesundheitsversorgung nicht durch eine reguläre Krankenkasse, sondern über das Sozialamt abgewickelt, das Krankenscheine für den Arztbesuch ausstellt.