Vereinsmitgliedsbeiträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie Jugendliche unter 25 Jahren, deren Eltern vom Asylbewerberleistungsgesetz profitieren, können häufig über das „Bildungs- und Teilhabepaket“ finanziert werden. 15 Euro monatlich stehen jedem Kind fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit zur Verfügung. Die Zuschüsse sind immer auf ein Jahr befristet und müssen beim Sozialamt mit entsprechendem Formular beantragt werden. Meist werden sie durch Gutscheine oder Direktzahlungen (z.B. an den Sportverein) erbracht. Die Möglichkeit, auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zurückzugreifen, besteht erst, wenn die Kinder und Jugendlichen in den Gemeinschaftsunterkünften der Stadt- und Landkreise angekommen sind.
Bildungs- und Teilhabepaket
Weitere Informationen
zur Integration durch Sport