Sportlerinnen und Sportler mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung können inzwischen problemlos an Wettkämpfen oder Spielen teilnehmen, die außerhalb der Bezirks- bzw. Landesgrenzen (aber innerhalb des Bundesgebietes) stattfinden. Die sogenannte "Residenzpflicht" (räumliche Beschränkung des Aufenthalts) wurde 2014 weitgehend abgeschafft und gilt nur noch in den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland. Während dieser Zeit dürfen Asylbewerber den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde, Geduldete das Bundesland nicht verlassen. Danach ist nur noch der Wohnort vorgeschrieben, der vorübergehend aber ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen werden darf. Es kann jedoch weiterhin Ausnahmen und Auflagen durch die Ausländerbehörde geben. Wer der Residenzpflicht unterliegt, muss für Auswärtsfahrten bei der zuständigen Ausländerbehörde eine „Verlassenserlaubnis“ beantragen.
Auswärtsspiele und Co.
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