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Prüferschulung

Kurzinformation

Die Prüfberechtigung wird erteilt, wenn eine Schulung zur Einweisung in die Regularien des DSA absolviert wurde. Seit 2019 ist diese Schulung in 2 Teilabschnitten gegliedert ist. Wir erreichen damit zeitlich kürzere Präsenztage für die Absolventen.

Kontakt
Ines Taubitz
Sachbearbeiterin Breitensport
Wittenburger Straße
19059
Schwerin

DSA Teil 1 - online Schulung (Dauer: 8 Lerneinheiten)

  • Eine Anmeldung über das LSB-Bildungsportal ist nicht notwendig!
  • Aneignung des DSA-Grundlagenwissens autodidaktisch über ein ganzjährig zur Verfügung stehendes Online-Schulungsmodul.
  • Nach erfolgreichem Absolvieren des Fragenkomplexes im Online-Schulungsmodul wird die Teilnahmebescheinigung zum Selbstausdrucken freigeschaltet.
  • Zugangsvoraussetzung: Jedermann
  • Folgen Sie der Anleitung für die Teilnahme am Online-Modul.

DSA Teil 2 - Sportpraxis (4 Lerneinheiten)

  • Es ist ein Präsenztag, d.h. an diesem Tag ist die Anwesenheit Pflicht.
  • Termin für 2024: 15. November
  • Nach dem erfolgreichen Absolvieren des Präsenztages wird der Prüferausweis auf Antrag ausgestellt und damit die Prüfberechtigung erteilt.
  • Zugangsvoraussetzung: erfolgreiche Teilnahme am Online-Modul
  • Anmeldung über das Bildungsportal.

Zusätzliches Angebot: DSA inklusiv (8 Lerneinheiten)

  • Ein Präsenztag zum Erwerb der Prüfberechtigung für das DSA für Menschen mit Behinderungen.
  • Termin für 2024: 16. November
  • Zugangsvoraussetzung: Nur für DSA-Prüfer
  • Anmeldung über das Bildungsportal.

Hinweis für Sportlehrer und Diplomtrainer

Die Prüfberechtigung wird auf Antrag erteilt. Eine Teilnahme an der Prüferschulung ist nicht erforderlich.
Bitte reichen Sie den Prüferantrag ein.