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Prüfer

Zulassung von Prüfberechtigten

in Sportorganisationen

Als Prüfer*in in Sportorganisationen darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises, mindestens 16 Jahre alt, Mitglied in einem Sportverein ist und das DSA in dessen Auftrag abnimmt.

Der Prüferausweis wird auf Antrag durch den LSB M-V kostenfrei ausgestellt. Jeder Ausweis enthält eine Identnummer, die einmalig vergeben wird und so bundesweit den Prüfer*innen zugeordnet ist.

Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils auf Antrag um vier Jahre verlängert werden.

Der Erwerb des Prüferausweises erfolgt durch die Teilnahme an einer entsprechenden Qualifizierung und wird nur für die Sportart ausgestellt, in der die Prüferschulung/Einweisung erfolgte und die fachliche Qualifikation und Eignung nachgewiesen wurde.

Sonderregelungen

Die Prüfberechtigung für das DSA kann zudem auf Antrag, entsprechend der Sportart, für die die fachliche Qualifikation und Eignung besteht, ausgestellt werden für:

  • Diplom-Trainer*innen der Trainerakademie Köln: Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Die Kenntnisse über Regularien und Bedingungen des DSA müssen nachgewiesen werden (z. B. Online-Modul).
  • Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ oder Sportwissenschaftler*innen: Beide müssen fundiertes Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts und Kenntnisse über Regularien und Bedingungen in geeigneter Form nachweisen (z. B. Online-Modul). Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Sportlehrer*innen ohne Vereinsbindung dürfen nur innerhalb der Schulstruktur prüfen.
  • Fachangestellte für Bäderbetriebe (Schwimmmeistergehilfe*innen) und geprüfte Meister*innen für Bäderbetriebe: Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.
  • Geprüfte Schwimmmeister*innen, Rettungsschwimmer*innen: Der Prüferausweis wird für die Sportart Schwimmen ausgestellt.
in allgemein- und berufsbildenden Schulen, Hoch- und Fachhochschulen

Sportlehrkräfte, die Prüfungen abnehmen wollen, müssen vom LSB als Prüfer*in zugelassen sein. Der Prüferausweis wird auf Antrag kostenfrei ausgestellt. Die verantwortlichen Prüfer*innen einer Schule müssen Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für Sport sein. Die Prüfbefähigung ist grundsätzlich bei jeder Sportlehrkraft mit Abschluss „Sport“ und nachgewiesenem fundierten Wissen zu Methodik und Didaktik des Sportunterrichts sowie Kenntnissen über Regularien und Bedingungen zu bejahen (z. B. Online-Modul).

Der Prüferausweis wird für die Sportarten Leichtathletik, Schwimmen, Turnen und Radfahren ausgestellt. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden. Zu Prüfungen innerhalb des Schulsports können auch Prüfer*innen hinzugezogen werden, die nicht dem schulischen Bereich angehören. Abnahmen des DSA sind nur im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit in der Schule möglich, es sei denn, Sportlehrkräfte sind gleichzeitig auch Mitglied in einem Sportverein und prüfen bei Abnahmen in dessen Auftrag.

in der Bundeswehr

Als Prüfer*in darf nur tätig werden, wer im Besitz eines gültigen Prüferausweises der Bundeswehr ist. Dieser wird gemäß Zentralvorschrift „Sport und Körperliche Leistungsfähigkeit” des Kommandos Streitkräftebasis intern durch die zuständigen Sportlehrer*innen Bw Truppe auf Antrag einer Dienststelle ausgestellt und berechtigt im Bereich der Bundeswehr zur Abnahme der Prüfungen zum Erwerb des DSA für Angehörige der Bundeswehr. Der Prüferausweis ist vier Jahre gültig und kann jeweils auf Antrag um weitere vier Jahre verlängert werden.

Wollen Bundeswehrprüfer*innen Prüfungen im zivilen Bereich abnehmen, müssen sie Mitglied in einem Sportverein, im Besitz eines zivilen Prüferausweises sein und im Auftrag einer Sportorganisation prüfen. Der LSB M-V kann auf Antrag und bei Vorlage eines gültigen Bundeswehr-Prüferausweises einen zivilen Prüferausweis ausstellen.

in weiteren Organisationen

Für Organisationen mit eigener Sportausbildung (z. B. Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr etc.) wird der Prüferausweis auf Antrag durch den LSB M-V kostenfrei ausgestellt. Die Ausstellung der Prüferausweise an Angehörige des Verbandes der Reservisten der Deutschen Bundeswehr e. V. (VdRBw) erfolgt durch den LSB bei Nachweis einer entsprechenden Ausbildung bei der Bundeswehr oder beim LSB. Alle Prüferausweise sind vier Jahre gültig und können auf Antrag jeweils um weitere vier Jahre verlängert werden.

Ansprechpartnerin
Henrike Stöckmann
Referentin Breitensport / Sportförderung
Wittenburger Straße 116
19059
Schwerin
Beantragung des Prüfausweises

Um den Prüfausweis zu beantragen, muss das Antragsformular eingereicht werden.

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Prüferausweis

Eine Prüfberechtigung wird nur auf Antrag erteilt. Sind die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, stellt der LSB M-V den Prüferausweis kostenfrei aus. Mit dem Antrag muss auch eine Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zur Beachtung des Datenschutzes im LSB M-V eingereicht werden, die Bestandteil des Antrages ist.

Prüfer-Modul

Für alle Prüfer stellt der DOSB ein kostenloses Prüfer-Modul zur Verfügung, das das Handling in der Praxis wesentlich vereinfacht. Registrieren Sie sich und machen sich mit dem Modul vertraut. Es nimmt Ihnen lästiges Suchen, Vergleichen, Prüfen und Zusammenfassen ab.

Prüfkarten zur Beurkundung

In dieser Übersicht finden Sie die richtige Kontaktadresse.