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Fördermöglichkeiten, Bedingungen und Anträge

Fördermöglichkeiten und -bedingungen

für Vereine und Verbände

Der LSB M-V stellt Sportverbänden und Sportvereinen Mittel des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ und des Sportministeriums M-V für integrative Maßnahmen zur Verfügung.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, „Sportangebote für alle“ zu schaffen und dabei Menschen teilhaben zu lassen ungeachtet des Geschlechts, des sozialen Status, eines Handicaps, der Herkunft oder Religion.

Gefördert werden:

- Übungsleiterhonorare,
- Hallenmiete,
- Kleinsportgeräte,
- Reisekosten,
- Sprachmittler,
- Aufwendungen von Freiwillig Engagierten im Sport,
- Programmkosten
- Integrative Projekte (z.B. Training, Feriencamp, Sportfest)

Antragstellung:
Mind. 4 Wochen vor der Maßnahme

Abrechnung:
a) 4 Wochen nach der Maßnahme
b) bis 30.11.
(wenn es sich um eine ganzjährige Maßnahme handelt)

Freiwillig Engagierte/r im Netzwerk
Antragstellung:
Laufend

Abrechnung:
Quartalsweise bzw. spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres

Integrations-Coach
Antragstellung:
bis 30.11. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres

Stützpunktverein
(nur für erfahrene Programmpartner)
Antragstellung:
bis 31.12. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres

Bitte füllen Sie den für Ihre Maßnahme passenden Antrag und ggf. Kurzbeschreibung aus und senden Sie diesen im Original an:


Landessportbund M-V e.V.
Programm „Integration durch Sport“
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin

Anträge und Formulare zur Förderung

Zur finanziellen Unterstützung von Integrationsmaßnahmen können  folgende Downloads abgerufen werden:

Update Förderperiode 2024-2026

Mit der neuen Förderperiode 2024ff wird die Digitalisierung voranschreiten und das "Förderportal für Vereine" starten. In der Antragsstellung betrifft das zunächst nur die Stützpunkte, die Sachberichte müssen aber auch für die Einzelmaßnahmen im Förderportal abgebildet werden.
Die Programmleitung wird sukzessive auf die Vereine zukommen.

Die Anträge für 2024 können noch wie gewohnt für Einzelmaßnahmen in Papierform im Original gestellt werden. Bitte beachten Sie immer, dass ein Antrag nicht automatisch eine Förderzusage bedeutet.

Stützpunktvereine
Bedeutung

Partner des LSB M-V e.V., die sich im Rahmen des Programms „Integration durch Sport“ in besonderer Weise für die Integrationsarbeit engagieren, werden als Stützpunktvereine bezeichnet. Sie tragen entscheidend zum Erfolg des Programms bei, da sie eine regelmäßige, langfristige und kontinuierliche Integrationsarbeit an der Basis umsetzen und regionale Netzwerke mit Beteiligung des organisierten Sports schaffen und fördern. Förderung als Stützpunktverein des Programms Die Unterstützung von Stützpunktvereinen kann in Form von materieller bzw. finanzieller sowie ideeller Förderung, bspw. durch konzeptionelle Beratung und Begleitung, erfolgen. Sportvereine, die aufgrund ihres räumlichen und sozialen regionalen Umfeldes einen erkennbaren Integrationsbedarf aufweisen oder die in ihrem integrativen Engagement unterstützt werden wollen, können sich an die Ansprechpartnerinnen des LSB M-V e.V. wenden.