Der LSB M-V stellt Sportverbänden und Sportvereinen Mittel des „Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge“ und des Sportministeriums M-V für integrative Maßnahmen zur Verfügung.
Ziel solcher Maßnahmen ist es, „Sportangebote für alle“ zu schaffen und dabei Menschen teilhaben zu lassen ungeachtet des Geschlechts, des sozialen Status, eines Handicaps, der Herkunft oder Religion.
Gefördert werden:
- Übungsleiterhonorare,
- Hallenmiete,
- Kleinsportgeräte,
- Reisekosten,
- Sprachmittler,
- Aufwendungen von Freiwillig Engagierten im Sport,
- Programmkosten
- Integrative Projekte (z.B. Training, Feriencamp, Sportfest)
Antragstellung:
Mind. 4 Wochen vor der Maßnahme
Abrechnung:
a) 4 Wochen nach der Maßnahme
b) bis 30.11.
(wenn es sich um eine ganzjährige Maßnahme handelt)
Freiwillig Engagierte/r im Netzwerk
Antragstellung:
Laufend
Abrechnung:
Quartalsweise bzw. spätestens bis 30.11. des laufenden Jahres
Integrations-Coach
Antragstellung:
bis 30.11. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres
Stützpunktverein
(nur für erfahrene Programmpartner)
Antragstellung:
bis 31.12. des Vorjahres
Abrechnung:
Bis 30.11. des laufenden Jahres
Bitte füllen Sie den für Ihre Maßnahme passenden Antrag und ggf. Kurzbeschreibung aus und senden Sie diesen im Original an:
Landessportbund M-V e.V.
Programm „Integration durch Sport“
Wittenburger Straße 116
19059 Schwerin