Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport vom 28.03.2024
Personalausgaben hauptberuflich tätiger Vereinsberater und Vereinsberater-Sportjugend der Stadt- und Kreissportbünde, Vereinssportlehrer und Nachwuchstrainer in Vereinen sowie Sportkoordinatoren der Landesfachverbände können anteilig gefördert werden.
Dazu beschließt der LSB alle 4 Jahre Planvorgaben für die Vergabe dieser Fördermittel.
Vereinssportlehrer können nur in Vereinen ab 500 Mitgliedern gefördert werden, oder deren Einsatz erfolgt in mehreren Vereinen (Kooperationsvereinbarung), deren Summe mindestens 500 Mitglieder beträgt.