Kurzinformation
Antragsteller können Zuwendungen für den Erwerb von Großsportgeräten erhalten, wenn diese zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Ziele dienen, zur Beibehaltung oder Verbesserung der Sportausübung beitragen und es sich um keine Baumaßnahme handelt. Fördermittel werden in der Regel nur gewährt, wenn der Anschaffungswert des Sportgerätes oder der Ausstattungsgesamtwert 5.000 Euro übersteigen.
Dabei kann der LSB eine Zuwendung bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben gewähren.
Der Antrag ist bis zum 25. November des Vorjahres beim LSB M-V einzureichen. Vorab ist das Votum beim Stadt- oder Kreissportbund (bei sportartübergreifenden Anschaffungen) bzw. beim Landesfachverband (bei sportspezifischen Anschaffungen) einzuholen.
Hinweis zum Verwendungsnachweis (ab 2022)
Seit 01.01.2022 reicht die Einreichung von reproduzierten Belegen aus. Im Zuge einer vertiefenden Prüfung kann es aber zur Nachreichung der Originalbelege kommen.