Kurzinformation
Für die allgemeine Sportarbeit im Landesfachverband kann der LSB M-V sowohl eine Grundzuwendung bis zu 2.600,- € als auch eine mitgliederbezogene Zuwendung bis zu 1,30 €/Mitglied gewähren.
Grundlage dafür ist die jährliche statistische Bestandserhebung des LSB M-V. Der Landesfachverband wird nach Auswertung der Statistik (Februar/März) über die in Aussicht gestellte Höhe der Fördermittel informiert.