Am 25.05.2018 sind die Bestimmungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) wirksam geworden.
Daraus ergeben sich zum Teil weitergehende Pflichten für die Sportvereine als bisher. Außerdem drohen bei Verstößen empfindliche Bußgelder. Grund genug für jeden Verein, sich mit dem Thema zu beschäftigen und zu prüfen, welche Maßnahmen von ihm ganz konkret umzusetzen sind!
Der Landessportbund M-V gibt Ihnen hier zum Download Materialien, die zur Orientierung und praktischen Unterstützung dienen sollen.